KASSENSTURZ Februar 2020: –199.050 €
Wenn man sich die Summe anschaut, die das DFB Sportgericht im Monat Februar 2020 an Geldstrafen ausgesprochen hat, möchte man meinen, es war ein verhältmäßig ruhiger Monat in den Stadien gewesen. Auch die Anzahl der Urteile fiel eher gering aus. Wie die Zahlen doch täuschen können ...
Manche Fans kosten die Vereine noch mehr als Geld ...
Fangen wir mit den positiven Nachrichten an:
- Im Verhältnis zum Monat Dezember 2019 betrug die Gesamtsumme der Geldstrafen, die das DFB Sportgericht im Monat Februar ausssprach um über 75% zurück.
- Im Verhältnis zum Vormonat waren es sogar fast 80%!
- Auch die Anzahl der Urteile hat sich deutlich von jeweils 27 auf 16 reduziert.
Das klingt doch schon mal gut. Wird sich aber nicht fortsetzen. Leider. Denn in den Urteilen vor allem gegen die Bundesligisten lag Sprengstoff, der sich jetzt entzündet hat.
Zurück zur Sachlichkeit … Verurteilt wurden diesmal vor allem Mannschaften aus der 3. Liga:
- TSV 1860 München (3x)
- 1. FC Kaiserslautern
- 1. FC Magdeburg
- Bayern München II
- Chemnitzer FC
- FC Carl Zeiss Jena
- Hallescher FC
- Hansa Rostock
- Karlsruher SC
- SG Sonnenhof Großaspach
- SV Meppen
Allerdings machten diese Vorfälle in der 3. Liga in Summe gerade mal etwas mehr als 66.000 € aus. Fast halb so hoch fiel die Summe aus, die der 1. FC Nürnberg (als einziger Zweitligaklub) für seine Pyromanen bezahlen musste: 32.700,00 €
Bleiben die beiden Urteile aus der Bundesliga, die mit jeweils 50.000 € bestraft wurden, aber um Geld geht es dabei gar nicht:
- FC Schalke 04 wurde zu der Summe verurteilt, da vom Unterrang der Südkurve der Spieler Torunarigha von Hertrha BSC mit "Affenlauten" rassistisch beleidigt wurde.
- Borussia Dortmund muss dieselbe Summe bezahlen wegen seines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen durch die erneuten Beleidigungen gegen Dietmar Hopp. Zudem muss der BVB laut Urteil vom 21. Februar 2020 alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger bestreiten sowie die TSG für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen.
Gerade der letzte Punkt sorgt derzeit für Brisanz in Teilen der Fanszene, da dies eine Kollektivstrafe sei, von der Abstand zu nehmen der DFB vor zwei Jahren versprochen habe.
Die Folge dieses Urteils waren Solidaritätsbekunden anderer Gruppierungen in zahlreichen anderen Stadien nicht nur in der Bundesliga sowie der 2. Bundesliga mit diesen Fankreisen von Borussia Dortmund, die zu weiteren Verhandlungen vor dem DFB Sportgericht führen werden, die dann im März 2020 erheblich zu Buche schlagen dürften.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Strafen im Einzelnen kann man sich hier ansehen.
Eine Zusammenfassung der Strafen in der Spielzeit 2018/19 kann man hier nachlesen.
Wie sich die Strafen zusammensetzen, erklären wir in der Preisliste der Dummheit.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insbesondere Borussia Mönchengladbach und Bayern München wird es wohl treffen, da am Niederrhein wieder das Konterfei des Mäzens der TSG Hoffenheim (von "50 Hornochsen" (Max Eberl)) im Fadenkreuz gezeigt wurde, wogegen sich spontan die anderen über 50.000 Zuschauer des Spiels lautstark aussprachen (Unser Artikel hierzu) und einige - und gar nicht mal sooo wenige Bayern-Ultras durch mehrere Spruchbänder sowie mehrmalige Einsätze von Pyrotechnik das Spiel fast zum Abbruch gebracht haben – und das bei einem Spielstand von 6:0 für ihre Mannschaft. Das muss man nicht verstehen ...
Das Problem war dabei ja nicht der Protest gegen die Kollektivsstrafe, sondern die Metapher "Hopp". Die wurde auch in zahlreichen anderen Stadien dann verwendet, um auf das Anliegen dieser Gruppierungen hinzuweisen.
Dort wurde erklärt, dass es gar nicht um ihn gehe, sondern um das gebrochene Versprechen des DFB in Sachen Kollektivstrafe sowie andere Aspekte im "modernen Fußball", wie z. B. die Zerstückelung des Spieltages und anderes, was der Kommerzialisierung des Sports Vorschub leiste etc. Dass dies nur die insidigsten Insider (in ihrem Sinne) "richtig" verstehen können, wurde seitens dieser Gruppierungen nicht bedacht.
So lösten sie einen Flächenbrand der Empörung aus. Um diesen wohl in den Griff zu kriegen, wurden andere Themen entfacht, z. B. dass der DFB nur dann seinen 3-Stufen-Plan (Unterlassungsansage im Stadion, Spielunterbrechung, Spielabbruch) umsetze, wenn es gegen einen priviligierten Menschen gehe, nicht aber im Falle von rassistischen, sexistischen, antisemitischen, homophoben und anderen Schmähungen und Diskriminierungen.
Das Urteil des DFB gegen Schalke 04 zeigt, dass dies nicht unbedingt stimmt. Das Problem ist, dass in dem einen Fall mehrfach deutlich Banner hochgehalten wurden, auf denen Dinge zu lesen und damit weithin sichtbar, also auch für den Schiedsrichter vernehmbar, die nichts mehr mit der freien Meinungsäußerung zu tun hatten. Hier konnte also der Schiedsrichter auf Basis dessen, was er sicher wahrnahm, entscheiden. In dem Falle der "Affenlaute" ist es ihm schlicht nicht möglich, mehrere Dutzend Meter vom Geschehen entfernt in einem prall gefüllten Stadion diese Rufe mit nur einem Ohr wahrzunehmen, denn im anderen hat er ja seine Assistenten sowie den "Kölner Keller". Also gibt es eher zweierlei Maß der Wahrnehmungsmöglichkeit für den Schiedsrichter als zweierlei Maß in seiner Bewertung der Straftatbestände. Hier dem DFB immer das Übelste zu unterstellen, dient der Sache nicht, nur der Eskalation.
Gewiss gab es auch schon Banner auch in jüngerer Vergangenheit mit sexistischem Inhalt, bei denen der Schiedsrichter nicht reagiert hat. Da sollte der DFB einräumen, dass er die Schiedsrichter nicht klar genug anwies, den bereits existierenden 3-Stufen-Plan anzuwenden und zu versichern, dass dies in Zukunft genauso gehandhabt und geahndet wird wie andere Schmähungen gegen Personen, ob das nun Investoren sind, Schiedsrichter, Spieler oder sonstwer. Und er sollte, sofern dies sportrechtlich überhaupt möglich, das Urteil des Sportgerichts des Landesverbandes gegen die U-Mannschaft von Hertha BSC kassieren, wonach ein Spiel gegen sie gewertet wurde, da sie, nachdem ein Mitspieler rassistisch beleidigt worden war, das Spielfeld verließ. Beides würde definitiv der Deeskalation dienen.
Und ... wenn diese Fangruppierungen wollen, dass der DFB nicht alle Fans kollektiv für das Vergehen Einzelner abstraft, könnten sie sich aber doch genauso dafür einsetzen, dass es hierfür keinen Grund mehr gibt. Sie müssen sich ja nicht wie Chorknaben geben, aber müssen sie deshalb gleich wie Bankräuber aussehen. :-)