WAS CHAOTEN DIE VEREINE KOSTEN ...

So willkürlich, wie viele meinen, sind die Strafen für Fehlverhalten von Fans nicht. Ganz im Gegenteil: Der DFB listet sie in seiner Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren ganz detailliert auf. So kann sich jeder Finanzverantwortliche in einem Verein schon während dessen ganz genau ausrechnen, was auf ihn zukommt ... und das ist bisweilen noch erschreckend wenig.

Fußballfans Stadion Polizei

Effektive Tataufklärung und Täterermittlung durch die Vereine stellen zentrale Pflichten des Heimvereins und des Gastvereins dar.

Es ist eigentlich ein Zeichen großer Solidarität zu werten, was der DFB in dieser Richtlinie praktiziert, denn die Höhe der Strafen variiert von Liga zu Liga.

Das ist einerseits nachvollziehbar, weil höherklassig spielende Mannschaften mehr Einnahmen haben, andererseits müsste es nach der Logik auch eine Unterscheidung zwischen den Ligen der Herren und der Frauen geben, da Letztere bekanntlich über weitaus weniger finanzielle Möglichkeiten verfügen. Darüber hinaus macht die Ligazugehörigkeit keinen Unterschied für das Opfer eines solchen Fehlverhaltens, z. B. wenn er oder sie von einem Gegenstand (Feuerzeug, voller Bierbecher etc.) getroffen wird. Aber so ist es – "Stand jetzt":

Die Kosten für deinen Verein durch "seine" Chaoten

Art des Vergehens Bundesliga 2. Bundesliga 3. Liga Junioren-Bundesliga
Abbrennen von pyrotechnischen
Gegenständen (je Gegenstand)
1.000 € 600 € 350 € 200 €
Abschießen/Werfen von pyrotechnischen Gegenständen (je Gegenstand) 3.000 € 1.500 € 750 € 350 €
Eindringen aufs Spielfeld (je Person) 3.000 € 2.000 € 1.000 € 300 €
Werfen von Gegenständen (je Gegenstand) 1.000 € 500 € 300 € 150 €
Verwendung von Laserpointern (je Verwendung) 4.000 € 2.000 € 1.000 € 300 €
Unsportliche Botschaften
(je Banner, Transparent o. Ä.) – bis 3 m2
2.000 € 1.000 € 500 € 150 €
Unsportliche Botschaften
(je Banner, Transparent o. Ä.) – ab 3 m2
8.000 € 4.000 € 2.000 € 300 €

Natürlich verwundert die Basistabelle. So kostet die einmalige Verwendung eines Laserpointers eines "Fans" "seinen" Verein vier Mal mehr als das Abbrennen einer nicht explodierenden Granate mit sehr starker Rauchentwicklung ("Nebeltopf"). Auch ein 1,75x1,75 cm großes Banner mit rassistischen, homophoben, sexistischen oder sonstwie ehrverletzenden Inhalt kostet ihn vier Mal mehr als ein 1,73x1,73 cm großes.

Aber immerhin ist die Tabelle transparent - und die Richtlinie brigt auch gewisse Besonderheiten, denn es gibt darin auch diverse Auf- und Abschläge. So kostet das Fehlverhalten ...

  • bis zu 20% mehr, wenn das Spiel aufgrund des Fehlverhaltens bis zu einer Minute unterbrochen werden muss.
  • bis zu 50% mehr, wenn das Spiel aufgrund des Fehlverhaltens mehr als eine Minute unterbrochen werden muss.
  • bis zu 100% mehr, wenn das Spiel aufgrund des Fehlverhaltens mehr als fünf Minuten unterbrochen werden muss.

Andererseits fördert der DFB auch Vereine, die sich erfolgreich um Aufklärung eines Fehlverhaltens bemüht haben, denn dadurch kann ein Verein diese Kosten auch senken - und zwar um ...

  • 25% / 40%*, wenn ein/e Täter/in erfolgreich identifiziert wurde.
  • 50% / 65%* , wenn mehr als ein/e Täter/in und bis zu 50% aller Täter/innen erfolgreich identifiziert wurde.
  • 75% / 90%*, wenn mehr als 50% und bis zu 100% aller Täter/innen erfolgreich identifiziert wurde.

* Diese Reduktion gibt es, wenn sich der/die identifizierte Täter/in "beweisbar in besonders anerkennenswerter Weise ehrenamtlich im Sport oder Sozialprojekten engagiert"  hat,   ein Verein diese Kosten auch senken, sofern er den/die Täter/in/nen ermittelt.

Eingetragener Verein

Der als gemeinnützig anerkannte Verein „Faire Fans e.V.“ versteht sich als Stimme der schweigenden Mehrheit der friedliebenden Fans.

Man kann damit dem DFB zugute halten, dass er dem/der Täter/in die Möglichkeit zu Rehabilitation gebenüber "seinem" Verein geben will. Ob sich das allerdings in möglichen zivil- oder strafrechtlichen Prozessen auswirkt, denen sich der/die Täter/in nach einer erfolgreichen Identifizierung ausgesetzt sehen könnte, entzieht sich unserer Kenntnis.

Bis dahin. Klar gibt es noch Besonderheiten wie Bewährungen, Wiederholungsvorfälle, besondere Strafen für besondere Vorkommnisse (z. B. Zuschauer(teil)ausschluss), etc., aber generell geht es nach dieser Tabelle.

Wer's ganz genau wissen will, kann sich die Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften hier ansehen und/oder herunterladen.

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