KASSENSTURZ März 2020: –3.450 €

Der März 2020 war ganz sicher mit Abstand der besonderste Monat in der Geschichte der Sportgerichtsbarkeit des DFB. Zuerst gab es die zahlreichen Eskalationen in den Stadien teilweise mit drohenden Spielabbrüchen, dann wurde wegen des Corona-Virus sogar die ganze Saison unterbrochen – und damit auch die Sitzungen des Sportsgerichts. Das führte dazu, dass im gesamten Monat März 2020 gerade einmal vier Strafen gegen drei Vereine ausgesprochen wurden - in einer Gesamthöhe 3.450 €.

Billiger als im März 2020 werden die Vereine für das Fehlverhalten ihrer "Fans" auf Jahrzehnte nicht wegkommen ...

 

Wenn Fußballfans an den März 2020 zurückdenken, werden sie sich wohl zuallererst an die Unterbrechung des (bis auf Weißrussland) europaweiten Spielbetriebs wegen der Ausbreitung des Corona-Virus erinnern. Eventuell noch an das ein oder andere Geisterspiel, das es davor gab, aber dann?

Die Erinnerungen an die Ausschreitungen, die es im Anschluss an das Urteil des DFB Sportgerichts vom 21. Februar 2020 gab, in dem es die Bewährungsstrafe gegen Fans des BVB aufgrund ihres Verhaltens am 17. Spieltag der Saison 2019/20 bei der TSG Hoffenheim aufhob, dürften kaum mit mehr als einem "Ah, ja, stimmt .... Da war was ..." bemerkt werden. Doch was da war, war ja mehr als bemerkenswert ....

Das Urteil hatte unter anderem eine als "Kollektivstrafe" wahrgenommene Schließung des Gästeblocks für sie in Hoffenheim bis zum Ende der Saison 2011/22 zur Folge. Dies wiederum hatte zur Folge, dass sich Ultras aus ganz Deutschland mit den Dortmunder anhängern, wie sie es nannten, "solidarisierten".

Den Anfang machten "50 Hornochsen" in Mönchengladbach. Es folgten weitere Schmähungen am Folgespieltag in zahlreichen Stadien, wobei die beim Heimspiel der TSG Hoffenheim gegen Bayern München in die Geschichtsbücher der deutschen Fußballs eingehen dürften. Hier stand das Spiel beim Stande von 6:0 für Bayern München kurz vor dem Abbruch, was die Spieler dadurch verhinderten, dass sie sich nach Wiederaufnahme der Partie die letzten 15 Minuten nur noch den Ball lustlos zuspielten.

Auch in der Woche darauf gab es zahlreiche Spiele in allen Ligen, die durch das Fehlverhalten von "Fans" unterbrochen werden mussten. Alle diese Vorkommnisse wurde noch nicht verhandelt - was weise ist angesichts der auch finanziellen Situation, in die viele Vereine gerade in den unteren Ligen jetzt durch die Unterbrechung der Saison und der damit ausbleibenden TV- und Sponsorengelder geraten sind.

Aber sie werden verhandelt werden müssen – und es dürfte Rekordstrafen insbesondere für den FC Bayern geben. Doch selbst wenn die Strafen gegen die anderen Mannschaften geringer ausfielen, dürften sie die Beträge aktuell weit mehr schmerzen als den Ligaprimus.

Nun weiß aktuell niemand, ob und wann es wie weitergeht (geplant ist die Wiederaufnahme des Spielbetriebs Anfang Mai 2020), aber es scheint sicher zu sein, dass es weitergeht, man versucht, wieder zur Normalität zurückzukehren. Das heißt aber auch, dass höchstwahrscheinlich auch das DFB-Sportgericht seine Arbeit wieder aufnehmen dürfte, so dass die Gesamtsumme bereits im April 2020 höher liegen dürfte als diesen Monat. Billiger als im März 2020 dürften die Vereine für das Fehlverhalten ihrer "Fans" auf Jahrzehnte nicht wegkommen.

Insgesamt wurden in vier Urteilen nur drei Vereine verurteilt:

  • Preußen Münster (2x) zu insgesamt 1.750 € – wegen Pyro
  • 1. FC Magdeburg zu 300 € – wegen eines Becherwurfs aufs Spielfeld
  • Bayern München II zu 1.400 € – wegen Pyro

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Die Strafen im Einzelnen kann man sich hier ansehen.
Eine Zusammenfassung der Strafen in der Spielzeit 2018/19 kann man hier nachlesen.
Wie sich die Strafen zusammensetzen, erklären wir in der Preisliste der Dummheit.
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Man wird sehen, was dann passiert. Wie lange die jetzt amtlich verordnete Ruhe anhält oder ob es in den Kurven und den einschlägigen Medien sofort wieder eskaliert, sobald die unausweichlichen Strafen verhandelt und ausgesprochen werden. Dabei dürfte es auch auf das Fingerspitzengefühl des Sportgerichts ankommen. Vielleicht können die eher klammen Vereine ihre Strafen in Raten zahlen? Das käme bestimmt gut an, sofern eine solche Bestrafung bei Verein und Basis überhaupt gut ankommt. Oder die Verhandlungen werden über den Zeitraum der Geisterspiele gestreckt, da es ja dann zu keinerlei Ausschreitungen kommen wird, die in den Zuständigkeitsbereich des DFB Sportgerichts fallen? (Was vor dem Stadion passiert, zählt nicht dazu.) Oder zeigt sich der DFB von seiner harten Seite, wickelt die ganzen Vorkommnisse ruckzuck ab und besteht auf die übliche Zahlungsmethode, um so auf die Vereine einzuwirken, härter und konsequenter gegen die Radaubrüder und -schwestern in ihren Stadien vorzugehen?

Wir werden auch das erleben ... und das wird spannend.

Aber jetzt ist erstmal (noch) Ruhe ...

 

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